FÜHRERSCHEIN

Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Der weitaus größte Teil der Informationen im Straßenverkehr wird über die Augen aufgenommen. Entfernungen einschätzen, Bewegungen am Rand des Blickfeldes wahrnehmen, bei Dämmerung und Gegenlicht sicher sehen – all das entscheidet über die Sicherheit im Straßenverkehr.

Für bestimmte Führerscheinklassen ist deshalb der Nachweis eines ausreichenden Sehvermögens gesetzlich vorgeschrieben. In unserer Praxis führen wir die erforderlichen Untersuchungen durch und stellen das entsprechende Gutachten aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Für die Gruppe 1 – etwa Klasse B – genügt in der Regel ein Sehtest
  • Für die Gruppe 2 – LKW, Bus und Fahrgastbeförderung – ist eine gutachterliche augenärztliche Untersuchung vorgeschrieben

Wer welche Untersuchung benötigt

Gruppe 1

Hierzu zählen unter anderem die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T – also Motorrad und Pkw. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ist in der Regel ein Sehtest erforderlich, der die zentrale Sehschärfe prüft.

Bestehen Auffälligkeiten oder wird der geforderte Wert nicht erreicht, ist eine weiterführende augenärztliche Untersuchung notwendig.

Gruppe 2

Hierzu zählen die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – etwa für Taxi, Mietwagen und Krankentransport.

Für diese Klassen ist eine ausführliche augenärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Sie ist beim Ersterwerb sowie bei den vorgeschriebenen Verlängerungen erneut vorzulegen.

Was untersucht wird

Der Umfang richtet sich nach der Führerscheingruppe. Bei der Untersuchung für die Gruppe 2 gehören dazu:

  • Zentrale Tagessehschärfe beider Augen, jeweils einzeln und gemeinsam
  • Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie)
  • Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
  • Farbsehen
  • Beidäugiges Zusammenspiel und räumliches Sehen
  • Augenbeweglichkeit und Prüfung auf Doppelbilder
  • Untersuchung der vorderen Augenabschnitte an der Spaltlampe
  • Beurteilung des Augenhintergrundes
  • Messung des Augeninnendrucks

Ablauf in unserer Praxis

Zunächst erfassen wir Ihre Vorgeschichte und Ihre aktuellen Sehhilfen. Anschließend führen wir die für Ihre Führerscheinklasse erforderlichen Untersuchungen durch.

Für die Beurteilung des Augenhintergrundes ist eine Erweiterung der Pupillen notwendig. Danach sehen Sie für einige Stunden unscharf und sind blendempfindlich – Sie dürfen an diesem Tag kein Fahrzeug führen. Bitte kommen Sie in diesem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder lassen Sie sich von einer Begleitperson fahren.

Zum Abschluss besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen und stellen die Bescheinigung bzw. das Gutachten aus.

Was Sie mitbringen sollten

  • Einen gültigen Lichtbildausweis
  • Ihre aktuelle Brille oder Ihre Kontaktlinsen (Brechkraftwerte)
  • Das Formular der Fahrerlaubnisbehörde oder Ihres Arbeitgebers, sofern vorhanden
  • Vorhandene augenärztliche Vorbefunde
  • Unterlagen zu früheren Augenoperationen
  • Ihren bisherigen Führerschein

Planen Sie ausreichend Zeit ein: Die Untersuchung für Gruppe 2 ist umfangreicher als ein einfacher Sehtest.

Häufige Fragen

Werden bei der Untersuchung meine Pupillen erweitert?

Bei der Untersuchung für Gruppe 2 ist dies erforderlich. Bitte planen Sie ein, dass Sie an diesem Tag nicht selbst fahren dürfen.

Darf ich Brille oder Kontaktlinsen tragen?

Ja. Entscheidend ist, dass die geforderten Werte mit der Korrektur erreicht werden. In der Regel wird dann eine entsprechende Auflage eingetragen.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Führerscheinklasse und dem Lebensalter und wird von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.

Was ist der Unterschied zum Sehtest beim Optiker?

Der Sehtest prüft ausschließlich die zentrale Sehschärfe. Die augenärztliche Beurteilung für Gruppe 2 umfasst zusätzliche Untersuchungen.

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen vorab, welche Untersuchung für Ihre Führerscheinklasse nötig ist.

Sprechzeiten

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8:30–12:30 & 13:30–17:00

Samstag & Sonntag
Geschlossen

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